+49 69 75 93 72 43

EinfachErklärt: „IAS 1 Darstellung des Abschlusses“

In unserer Artikelreihe „EinfachErklärt“ beleuchten wir die Internationalen Rechnungslegungsstandards, die für Bilanzierende unabdingbar sind.

Diese Folge handelt von IAS 1 Darstellung des Abschlusses.

Was regelt der Standard?

Der im Jahre 2007 überarbeitete und seit dem geltende Standard regelt, wie und mit welchen Bestandteilen der Abschluss darzustellen ist. Zuletzt wurde der Begriff der Wesentlichkeit neu definiert, diese Änderung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Inhalt des Standards

Zentral im IAS 1 ist, dass der Abschluss in Abstimmung mit den IFRS erstellt werden soll. Die Bestandteile eines Abschlusses sind: Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderung der Periode, Zahlungsströme der Periode und einen Anhang mit Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sowie sonstige Erläuterungen.

Besondere Vorsicht sollte bei der Behandlung des Eigenkapitals geboten werden, da hier zwischen eingezahltem und erwirtschaftetem Kapital unterschieden wird.

Ein Beispiel?

Sie sind ein Pharmakonzern und haben Kapitalrücklagen sowie Gewinnrücklagen gebildet. Ferner müssen Sie einen Abschluss für das vergangene Geschäftsjahr erstellen.

Hier müssen Sie unterscheiden. Kapitalrücklagen zählen zum eingezahlten Kapital, Gewinnrücklagen hingegen zum erwirtschafteten Kapital.

Weiterhin müssen sie wie zuvor beschrieben, die oben genannten Bestandteile IFRS-konform in einem Abschluss darstellen.

Neue Definition der Wesentlichkeit

Aufgrund der Informationsüberlastung in Anhängen sollen nur wesentliche Informationen in den Abschluss aufgenommen werden. Informationen sind ab dem 1. Januar 2020 wesentlich, „wenn unter normalen Umständen davon auszugehen ist, dass ihre unterlassene, falsche oder verschleierte Angabe die von den Hauptadressaten eines Abschlusses für allgemeine Zwecke, der Finanzinformationen zum berichtenden Unternehmen enthält, getroffenen Entscheidungen beeinflusst.“ (IAS 1.7)

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Standard haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Lesen Sie auch die bisher veröffentlichten Artikel unserer Serie „EinfachErklärt“.

 

Quellen:

http://www.iasplus.com

http://www.ifrs.org

https://datenbank.nwb.de/

Internationale Rechnungslegung (IFRS) Stefan Müller, Patrick Saile

Bild: https://pixabay.com/de/

Kontaktieren Sie uns!

Wir beraten Sie gerne: +49 69 75 93 72 43

FAE Consulting, Frankfurt